Kapitalvermögen

ETF-Erträge in der Steuererklärung

ETFs gehören zu den beliebtesten Geldanlagen, steuerlich sind dabei jedoch einige Besonderheiten zu beachten, etwa die Vorabpauschale und die Teilfreistellung.

Kurz gesagt

ETF-Erträge wie Ausschüttungen, Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, bei inländischen Depots meist mit automatischem Steuerabzug. Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Eine Steuererklärung lohnt sich oft bei niedrigem persönlichen Steuersatz oder ausländischen Depots. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf dabei beraten, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die ETF-Anlage privat erfolgt.

Das übernehmen wir

  • Erfassung von Ausschüttungen, Vorabpauschale und Kursgewinnen in der Anlage KAP
  • Berücksichtigung der Teilfreistellung je nach ETF-Art
  • Günstigerprüfung bei niedrigem persönlichen Steuersatz
  • Verlustverrechnung bei ETF-Verkäufen

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Sehr umfangreicher, gewerblich anmutender Handel mit ETFs ist nicht beratbar
  • Individuelle Anlageberatung zur Auswahl von ETFs ist nicht Teil der Beratung

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Angestellte mit monatlichem ETF-Sparplan

    Regelmäßige Sparraten in einen thesaurierenden Aktien-ETF bei einer deutschen Bank.

  • Verkauf eines ETF-Anteils nach mehreren Jahren

    Realisierter Kursgewinn nach langjährigem Halten des ETFs.

  • ETF-Depot bei einem ausländischen Broker

    Kein automatischer Steuerabzug, Erträge müssen selbst erklärt werden.

  • Niedriger persönlicher Steuersatz trotz ETF-Erträgen

    Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen prüft die Günstigerprüfung.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Steuerbescheinigungen und Depotauszüge zu den ETFs hochladen.

  3. 3

    Erstellung & Abgabe

    Wir erfassen Ausschüttungen, Vorabpauschale und Kursgewinne in der Anlage KAP.

  4. 4

    Bescheidprüfung

    Der Steuerbescheid wird geprüft, bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Steuerbescheinigungen der depotführenden Bank
  • Jahresdepotauszug mit ETF-Beständen
  • Abrechnungen zu ETF-Verkäufen
  • Mitteilung zur Vorabpauschale, sofern vorhanden
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Übersicht genutzter Freistellungsaufträge

Vollständige Checkliste ansehen

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Thesaurierende ETFs, die Erträge nicht ausschütten, unterliegen jährlich der Vorabpauschale, einer pauschalen Mindestbesteuerung. Bei inländischen Depots wird diese in der Regel automatisch von der Bank berücksichtigt, bei ausländischen Depots muss sie selbst erklärt werden.

Teilfreistellung je nach ETF-Art

Für Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % gilt eine Teilfreistellung von 30 %, bei Mischfonds 15 %. Die Teilfreistellung mindert die steuerpflichtigen Erträge entsprechend und wird bei inländischen Banken meist automatisch berücksichtigt.

Wann sich eine Steuererklärung lohnt

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann im Rahmen der Günstigerprüfung ein Teil der einbehaltenen Abgeltungsteuer erstattet werden. Auch Verlustverrechnungen zwischen verschiedenen Depots oder eine noch nicht ausgeschöpfte Teilfreistellung sprechen für eine Angabe in der Steuererklärung.

Beispiel

Beispiel: ETF-Sparplan mit niedrigem Steuersatz

Eine Angestellte in Teilzeit hat einen persönlichen Steuersatz von 20 % und erhält Ausschüttungen aus einem Aktien-ETF. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird geprüft, ob ein Teil der einbehaltenen Abgeltungsteuer erstattet werden kann.

Häufige Fragen

Muss ich ETF-Erträge bei einer deutschen Bank überhaupt in der Steuererklärung angeben?

Nicht zwingend, da die Bank die Abgeltungsteuer bereits automatisch einbehält. Eine freiwillige Angabe kann sich aber bei niedrigem Steuersatz oder Verlusten lohnen.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Ein Teil der Erträge aus Aktienfonds bleibt steuerfrei, um die Vorbelastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds beträgt sie 30 %.

Warum fällt bei thesaurierenden ETFs Steuer an, obwohl ich nichts verkauft habe?

Die Vorabpauschale besteuert einen pauschalen Mindestbetrag jährlich, unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf.

Was passiert bei einem Verkauf mit Verlust?

Verluste aus ETF-Verkäufen können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, was häufig nur über die Steuererklärung möglich ist.

Gilt die Beratung auch für ETF-Sparpläne bei Neobrokern?

Ja, sofern die Anlage privat erfolgt und zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt, ist auch dieser Fall grundsätzlich beratbar.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026