Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland behalten viele Länder eine eigene Quellensteuer ein. Damit keine doppelte Besteuerung entsteht, kann diese in bestimmtem Umfang auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Ausländische Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden kann in der Regel bis zu einem im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Höchstsatz auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt über die Anlage KAP, sofern sie nicht bereits automatisch durch die inländische Bank berücksichtigt wurde. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf diese Anrechnung vornehmen, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Kapitalerträge privat erzielt werden.
Das übernehmen wir
Prüfung der anrechenbaren Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen
Erfassung der Anrechnung in der Anlage KAP
Abgleich mit bereits automatisch angerechneten Beträgen der Bank
Berücksichtigung bei mehreren Depots und Ländern
Grenzen der Beratungsbefugnis
Rückerstattungsanträge bei ausländischen Steuerbehörden werden nicht durch uns gestellt
Gewerbliche Kapitalanlagen sind nicht beratbar
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Quellensteuer auf Dividenden aus mehreren Ländern
Depot mit Aktien aus den USA, Frankreich und der Schweiz mit unterschiedlichen Sätzen.
Quellensteuer bei einem ausländischen Depot ohne automatischen Abzug
Anrechnung muss vollständig über die Steuererklärung erfolgen.
Teilweise bereits von der Bank angerechnete Quellensteuer
Die deutsche Bank hat einen Teil bereits automatisch angerechnet, der Rest fehlt noch.
Zinserträge aus einem ausländischen Tagesgeldkonto
Quellensteuer auf Zinserträge eines Kontos im europäischen Ausland.
So funktioniert es
1
Mitgliedschaft
Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
2
Unterlagen
Erträgnisaufstellungen mit ausgewiesener Quellensteuer hochladen.
3
Erstellung & Abgabe
Wir prüfen die anrechenbaren Beträge und tragen sie in der Anlage KAP ein.
4
Bescheidprüfung
Der Bescheid wird geprüft, insbesondere die angerechnete Quellensteuer.
Was wir brauchen
Erträgnisaufstellungen aller depotführenden Banken
Steuerbescheinigungen mit Ausweis der Quellensteuer
Übersicht bereits automatisch angerechneter Beträge
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer setzt voraus, dass die Erträge in Deutschland steuerpflichtig sind und im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen eine Anrechnung vorgesehen ist. Meist ist die Anrechnung auf einen Höchstsatz begrenzt, häufig 15 % der Bruttoerträge.
Wie die Anrechnung technisch erfolgt
Deutsche Banken rechnen die anrechenbare Quellensteuer bei vielen Ländern bereits automatisch mit der Abgeltungsteuer der Bank an. Ist das nicht der Fall oder liegen die Erträge bei einer ausländischen Bank, erfolgt die Anrechnung über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Mehrere Länder in einem Depot
Bei Kapitalerträgen aus verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Anrechnungssätze. Wir gleichen die einzelnen Erträge mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab, um die korrekte Anrechnung zu ermitteln.
Ein Anleger erhält Dividenden aus den USA und der Schweiz mit unterschiedlichen Quellensteuersätzen. Wir prüfen anhand der Erträgnisaufstellungen, welcher Anteil jeweils nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist, und tragen die Beträge in der Anlage KAP ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die anrechenbare Quellensteuer in der Regel?
Meist bis zu 15 % der Bruttoerträge, der genaue Satz richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Land.
Was passiert mit einem übersteigenden Quellensteuerbetrag?
Ein Betrag oberhalb des anrechenbaren Höchstsatzes kann in der Regel nicht über die deutsche Steuererklärung angerechnet werden, sondern müsste im Ausland zurückgefordert werden.
Rechnet meine deutsche Bank die Quellensteuer nicht automatisch an?
Bei vielen Ländern erfolgt bereits eine automatische Anrechnung durch die Bank. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, holen wir sie über die Steuererklärung nach.
Ist die Anrechnung bei Zinsen und Dividenden gleich geregelt?
Die Grundsätze sind ähnlich, die konkreten Sätze können je nach Ertragsart und Land im Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich geregelt sein.
Was benötige ich, um die Quellensteuer anrechnen zu lassen?
In der Regel genügt die Erträgnisaufstellung oder Steuerbescheinigung der Bank, aus der die einbehaltene Quellensteuer hervorgeht.