Fristen & Finanzamt

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Ein Einspruch ist das zentrale Mittel, um einen fehlerhaften Steuerbescheid korrigieren zu lassen. Er ist formlos möglich, muss aber fristgerecht beim Finanzamt eingehen und sollte nachvollziehbar begründet werden.

Kurz gesagt

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzulegen und muss den Bescheid eindeutig bezeichnen. Er ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber innerhalb der Monatsfrist nach § 355 AO eingehen. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, wichtig ist zunächst die fristgerechte Einlegung. Das Finanzamt prüft den Bescheid anschließend erneut und kann ihn ändern, teilweise ändern oder den Einspruch zurückweisen.

Können wir Sie beraten?

Passt grundsätzlich

Die Prüfung des Steuerbescheids und die Einlegung eines Einspruchs sind für Mitglieder im Beitrag enthalten, soweit beratbare Einkunftsarten betroffen sind.

Das übernehmen wir

  • Prüfung, ob der Einspruch inhaltlich Aussicht auf Erfolg hat
  • Fristgerechte, formal korrekte Einlegung des Einspruchs
  • Begründung gegenüber dem Finanzamt
  • Begleitung des Verfahrens bis zur Einspruchsentscheidung

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Eine Vertretung vor dem Finanzgericht ist nicht möglich
  • Bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften im Bescheid ist eine Beratung ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Erste Durchsicht des Bescheids

    Nach Erhalt des Steuerbescheids ist noch nicht klar, ob ein Einspruch überhaupt sinnvoll ist.

  • Konkreter Fehler entdeckt

    Ein bestimmter Posten wurde offensichtlich falsch oder gar nicht berücksichtigt.

  • Vorläufige Festsetzung

    Der Bescheid enthält Vorläufigkeitsvermerke, und es ist unklar, ob dennoch Einspruch eingelegt werden muss.

  • Ablehnung eines bereits eingelegten Einspruchs droht

    Das Finanzamt hat sich zu einem laufenden Einspruch geäußert und eine für Sie ungünstige Entscheidung angekündigt.

So funktioniert es

  1. 1

    Bescheid und Erklärung vergleichen

    Wir gleichen die Angaben im Bescheid mit der eingereichten Erklärung ab.

  2. 2

    Erfolgsaussichten einschätzen

    Wir prüfen, ob der beanstandete Punkt rechtlich und tatsächlich haltbar ist.

  3. 3

    Einspruch einlegen

    Wir legen form- und fristgerecht Einspruch ein und benennen den Bescheid eindeutig.

  4. 4

    Begründung nachreichen

    Wir reichen die inhaltliche Begründung nach und begleiten den weiteren Schriftwechsel.

Was wir brauchen

  • Steuerbescheid im Original oder als Kopie
  • Eingereichte Steuererklärung des betreffenden Jahres
  • Belege zu dem beanstandeten Sachverhalt
  • Vorherige Bescheide zum Vergleich, sofern vorhanden
  • Bereits vorhandener Schriftwechsel mit dem Finanzamt

Vollständige Checkliste ansehen

Welche Form muss der Einspruch haben?

Ein Einspruch ist formlos schriftlich möglich, etwa per Brief oder Elster-Nachricht. Erforderlich ist, dass erkennbar wird, gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet und dass ein Überprüfungswunsch geäußert wird.

Eine ausführliche Begründung ist zunächst nicht zwingend, sollte aber zeitnah nachgereicht werden, damit das Finanzamt den Sachverhalt prüfen kann.

Welche Frist gilt?

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 355 AO. Bei einfachem Brief wird die Bekanntgabe in der Regel drei Tage nach Aufgabe zur Post vermutet.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Das Finanzamt prüft den Bescheid im Rahmen des Einspruchsverfahrens erneut vollumfänglich. Es kann den Bescheid zugunsten oder ungünstigstenfalls auch zuungunsten ändern, sofern es auf eine solche Möglichkeit vorher hinweist.

Wird der Einspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht, die wir jedoch nicht begleiten können.

Beispiel

Beispiel aus der Praxis

In einem Steuerbescheid wurden Kinderbetreuungskosten versehentlich nicht berücksichtigt. Nach Prüfung wurde form- und fristgerecht Einspruch eingelegt und die Kosten mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen. Das Finanzamt änderte den Bescheid antragsgemäß.

Häufige Fragen

Muss ich den Einspruch sofort begründen?

Nein, eine Begründung kann nachgereicht werden, der Einspruch selbst muss aber innerhalb der Monatsfrist eingehen.

Kann das Finanzamt den Bescheid durch den Einspruch auch zu meinem Nachteil ändern?

Das ist grundsätzlich möglich, das Finanzamt muss jedoch vorher auf diese Möglichkeit hinweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Was kostet ein Einspruch bei lexo.tax?

Für Mitglieder ist die Prüfung des Bescheids und die Einlegung des Einspruchs im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?

Es ergeht eine Einspruchsentscheidung, gegen die eine Klage vor dem Finanzgericht möglich ist. Diese können wir jedoch nicht begleiten.

Kann ich einen Einspruch selbst zurücknehmen?

Ja, ein Einspruch kann jederzeit formlos zurückgenommen werden, danach ist der Bescheid endgültig bestandskräftig.

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, es hängt von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Finanzamts ab.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026