Fristen & Finanzamt

Finanzamt fordert Belege nach

Nach Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einzelne Angaben durch Belege nachprüfen wollen. Ein solches Schreiben ist üblich und kein Grund zur Sorge, sollte aber fristgerecht und vollständig beantwortet werden.

Kurz gesagt

Fordert das Finanzamt Belege zu einzelnen Positionen der Steuererklärung an, sollten die angeforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden. Reicht die Zeit nicht aus, kann eine kurze Fristverlängerung beantragt werden. Fehlen einzelne Nachweise endgültig, kann das Finanzamt die betreffenden Positionen kürzen oder streichen. Eine vollständige, geordnete Zusammenstellung der Belege beschleunigt die Bearbeitung.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Wir prüfen für Mitglieder, welche Belege angefordert werden und stellen die Unterlagen für das Finanzamt zusammen, soweit beratbare Einkunftsarten betroffen sind.

Das übernehmen wir

  • Prüfung des Anforderungsschreibens des Finanzamts
  • Beantragung einer Fristverlängerung, wenn erforderlich
  • Zusammenstellung und Einreichung der angeforderten Belege
  • Kommunikation mit dem Finanzamt zu offenen Rückfragen

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Fehlende Belege können wir nicht ersetzen oder rekonstruieren, wenn sie nicht vorliegen
  • Bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften ist eine Beratung ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Nachweis zu Werbungskosten gefordert

    Das Finanzamt möchte Belege zu geltend gemachten Fahrtkosten oder Arbeitsmitteln sehen.

  • Nachweis zu außergewöhnlichen Belastungen

    Für geltend gemachte Krankheits- oder Pflegekosten werden Rechnungen und Zahlungsnachweise angefordert.

  • Nachweis zu Kapitalerträgen

    Für ausländische Kapitalerträge fordert das Finanzamt Erträgnisaufstellungen oder Steuerbescheinigungen an.

  • Nachweis zu Spenden oder Mitgliedsbeiträgen

    Für geltend gemachte Spenden werden Zuwendungsbestätigungen oder Bareinzahlungsbelege verlangt.

So funktioniert es

  1. 1

    Anforderungsschreiben prüfen

    Wir sehen uns an, welche Positionen konkret belegt werden sollen und bis wann.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Gemeinsam tragen wir die passenden Belege für die angeforderten Positionen zusammen.

  3. 3

    Fristverlängerung beantragen, falls nötig

    Reicht die Zeit nicht aus, stellen wir einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung.

  4. 4

    Belege einreichen

    Wir reichen die zusammengestellten Unterlagen fristgerecht beim Finanzamt ein.

Was wir brauchen

  • Anforderungsschreiben des Finanzamts
  • Belege zu den konkret angefragten Positionen
  • Zahlungsnachweise, Quittungen oder Rechnungen
  • Zuwendungsbestätigungen, sofern Spenden betroffen sind
  • Erträgnisaufstellungen, sofern Kapitalerträge betroffen sind

Vollständige Checkliste ansehen

Warum fordert das Finanzamt Belege nach?

Auch wenn viele Steuererklärungen ohne gesonderte Belege bearbeitet werden, kann das Finanzamt einzelne Angaben stichprobenartig oder gezielt überprüfen. Häufig betrifft dies höhere Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Kapitalerträge.

Wie sollte reagiert werden?

Die angeforderten Belege sollten vollständig und innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden. Ist absehbar, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, empfiehlt sich ein formloser Antrag auf Fristverlängerung vor Ablauf der Frist.

Werden einzelne Belege nicht eingereicht, kann das Finanzamt die betreffende Position kürzen oder vollständig streichen.

Was, wenn Belege nicht mehr vorhanden sind?

Fehlende Originalbelege können teilweise durch Zweitausfertigungen, etwa vom Arzt, der Bank oder dem Verein, ersetzt werden. Ist auch das nicht möglich, sollte dies dem Finanzamt mitgeteilt werden, eine Anerkennung ohne jeden Nachweis ist jedoch nicht gesichert.

Beispiel

Beispiel aus der Praxis

Für geltend gemachte Krankheitskosten forderte das Finanzamt die zugrunde liegenden Rechnungen und Zahlungsnachweise an. Nach Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen wurden diese fristgerecht eingereicht, die Kosten wurden anschließend antragsgemäß anerkannt.

Häufige Fragen

Muss ich auf jede Nachfrage des Finanzamts reagieren?

Ja, eine Anforderung von Belegen sollte innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden, um Kürzungen oder Schätzungen zu vermeiden.

Was, wenn ich einen Beleg verloren habe?

Häufig lässt sich eine Zweitausfertigung bei der ausstellenden Stelle anfordern. Ist das nicht möglich, sollte dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Kann ich eine Fristverlängerung für die Belegvorlage beantragen?

Ja, ein formloser Antrag ist möglich und sollte möglichst vor Ablauf der gesetzten Frist gestellt werden.

Was passiert, wenn ich die Belege gar nicht einreiche?

Das Finanzamt kann die betreffende Position kürzen oder vollständig streichen, wenn der Nachweis ausbleibt.

Reichen einfache Kopien der Belege aus?

In der Regel ja, das Finanzamt kann in Einzelfällen jedoch auch Originale oder zusätzliche Nachweise verlangen.

Hilft lexo.tax bei der Zusammenstellung der Belege?

Ja, als Mitglied unterstützen wir Sie dabei, die angeforderten Unterlagen vollständig zusammenzustellen und fristgerecht einzureichen.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026