Remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten
Remote-Arbeit für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ist längst Alltag. Steuerlich bleibt der Wohnsitz in Deutschland dabei meist entscheidend – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig ist.
Wer von Deutschland aus remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, ist mit diesem Lohn regelmäßig hier steuerpflichtig, da die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Meist erfolgt kein deutscher Lohnsteuerabzug, sodass eine Erklärung erforderlich ist. Zusätzlich sind sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären, die außerhalb unserer Beratungsbefugnis liegen. Wir übernehmen die steuerliche Seite im Rahmen der Mitgliedschaft.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Die steuerliche Betreuung ist bei nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich möglich. Sozialversicherungsrechtliche Fragen und ausländisches Recht gehören nicht zu unserem Beratungsumfang.
Das übernehmen wir
Prüfung der Steuerpflicht des Arbeitslohns bei Homeoffice in Deutschland
Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive Anlage N-AUS
Einordnung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
Bescheidprüfung im Rahmen der Mitgliedschaft
Grenzen der Beratungsbefugnis
Keine Beratung zu Sozialversicherungsfragen oder A1-Bescheinigungen
Keine Beratung zum Arbeits- oder Steuerrecht des Arbeitgeberstaats
Selbständige Tätigkeiten sind ausgeschlossen
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Vollständig remote von Deutschland aus
Sie üben Ihre gesamte Tätigkeit im Homeoffice in Deutschland aus, der Arbeitgeber hat keinen deutschen Sitz.
Gelegentliche Reisen zum Firmensitz
Sie reisen mehrmals im Jahr zum ausländischen Firmensitz, arbeiten überwiegend jedoch von Deutschland aus.
Digitale Nomaden mit deutschem Wohnsitz
Sie behalten Ihren Wohnsitz in Deutschland und arbeiten remote für unterschiedliche internationale Auftraggeber als Angestellter.
Umzug nach Deutschland bei bestehendem Arbeitsverhältnis
Sie sind nach Deutschland gezogen und arbeiten für Ihren bisherigen ausländischen Arbeitgeber weiter.
So funktioniert es
1
Sachverhalt klären
Wir erfassen Tätigkeitsort, Arbeitgebersitz und bisherigen Steuerabzug.
2
Beratungsbefugnis prüfen
Wir stellen fest, ob Ihr Fall vollständig innerhalb unserer Befugnis liegt.
3
Erklärung erstellen
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung mit den erforderlichen Anlagen.
4
Bescheid prüfen
Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Was wir brauchen
Arbeitsvertrag mit Angaben zum Tätigkeitsort
Gehaltsabrechnungen des Jahres
Nachweis der Homeoffice-Tage in Deutschland
Nachweis über Reisetage ins Ausland
Belege zu im Ausland gezahlter Steuer, falls vorhanden
Bei remoter Tätigkeit ist regelmäßig der Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung maßgeblich. Wird die Arbeit im Homeoffice in Deutschland erbracht, steht das Besteuerungsrecht für diesen Teil in aller Regel Deutschland zu, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt.
Reisetage zum ausländischen Firmensitz können das Bild verändern und sind gesondert zu betrachten.
Erklärungspflicht ohne deutschen Lohnsteuerabzug
Führt der ausländische Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer ab, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitslohn im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbst zu erklären.
Vorauszahlungen können in solchen Fällen sinnvoll sein, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Was außerhalb unserer Befugnis liegt
Fragen der Sozialversicherung, etwa zur A1-Bescheinigung oder zur Zuordnung des Sozialversicherungssystems, gehören nicht zur steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins.
Auch das Steuerrecht des Arbeitgeberstaats können wir nicht beurteilen.
Beispiel: Remote-Entwicklerin mit irischem Arbeitgeber
Eine Softwareentwicklerin lebt in Berlin und arbeitet remote für ein Unternehmen mit Sitz in Irland. Der Arbeitgeber führt keine deutsche Lohnsteuer ab. Da die Tätigkeit vollständig in Deutschland ausgeübt wird, ist der Lohn hier im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären.
Häufige Fragen
Zahlt mein ausländischer Arbeitgeber automatisch deutsche Steuern?
Nicht zwingend. Häufig erfolgt kein deutscher Lohnsteuerabzug, sodass Sie selbst zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Spielt es eine Rolle, wie oft ich zum Firmensitz reise?
Ja, Reisetage ins Ausland können die Zuordnung des Besteuerungsrechts beeinflussen und sind im Einzelfall zu prüfen.
Kümmert sich lexo.tax auch um Sozialversicherungsfragen?
Nein, dazu können wir keine Beratung leisten. Hier empfiehlt sich eine gesonderte Prüfung.
Was, wenn ich zusätzlich freiberuflich tätig bin?
In diesem Fall liegt eine selbständige Einkunftsart vor, die eine Betreuung durch uns insgesamt ausschließt.
Wie vermeide ich eine hohe Nachzahlung?
Freiwillige Vorauszahlungen können sinnvoll sein. Wir besprechen dies im Rahmen der Beratung.