Homeoffice und internationale Arbeitgeber

Remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten

Remote-Arbeit für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ist längst Alltag. Steuerlich bleibt der Wohnsitz in Deutschland dabei meist entscheidend – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig ist.

Kurz gesagt

Wer von Deutschland aus remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, ist mit diesem Lohn regelmäßig hier steuerpflichtig, da die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Meist erfolgt kein deutscher Lohnsteuerabzug, sodass eine Erklärung erforderlich ist. Zusätzlich sind sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären, die außerhalb unserer Beratungsbefugnis liegen. Wir übernehmen die steuerliche Seite im Rahmen der Mitgliedschaft.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Die steuerliche Betreuung ist bei nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich möglich. Sozialversicherungsrechtliche Fragen und ausländisches Recht gehören nicht zu unserem Beratungsumfang.

Das übernehmen wir

  • Prüfung der Steuerpflicht des Arbeitslohns bei Homeoffice in Deutschland
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive Anlage N-AUS
  • Einordnung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
  • Bescheidprüfung im Rahmen der Mitgliedschaft

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Keine Beratung zu Sozialversicherungsfragen oder A1-Bescheinigungen
  • Keine Beratung zum Arbeits- oder Steuerrecht des Arbeitgeberstaats
  • Selbständige Tätigkeiten sind ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Vollständig remote von Deutschland aus

    Sie üben Ihre gesamte Tätigkeit im Homeoffice in Deutschland aus, der Arbeitgeber hat keinen deutschen Sitz.

  • Gelegentliche Reisen zum Firmensitz

    Sie reisen mehrmals im Jahr zum ausländischen Firmensitz, arbeiten überwiegend jedoch von Deutschland aus.

  • Digitale Nomaden mit deutschem Wohnsitz

    Sie behalten Ihren Wohnsitz in Deutschland und arbeiten remote für unterschiedliche internationale Auftraggeber als Angestellter.

  • Umzug nach Deutschland bei bestehendem Arbeitsverhältnis

    Sie sind nach Deutschland gezogen und arbeiten für Ihren bisherigen ausländischen Arbeitgeber weiter.

So funktioniert es

  1. 1

    Sachverhalt klären

    Wir erfassen Tätigkeitsort, Arbeitgebersitz und bisherigen Steuerabzug.

  2. 2

    Beratungsbefugnis prüfen

    Wir stellen fest, ob Ihr Fall vollständig innerhalb unserer Befugnis liegt.

  3. 3

    Erklärung erstellen

    Wir erstellen die Einkommensteuererklärung mit den erforderlichen Anlagen.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Arbeitsvertrag mit Angaben zum Tätigkeitsort
  • Gehaltsabrechnungen des Jahres
  • Nachweis der Homeoffice-Tage in Deutschland
  • Nachweis über Reisetage ins Ausland
  • Belege zu im Ausland gezahlter Steuer, falls vorhanden
  • Steuer-ID und Bankverbindung

Vollständige Checkliste ansehen

Warum der Wohnsitz entscheidend ist

Bei remoter Tätigkeit ist regelmäßig der Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung maßgeblich. Wird die Arbeit im Homeoffice in Deutschland erbracht, steht das Besteuerungsrecht für diesen Teil in aller Regel Deutschland zu, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt.

Reisetage zum ausländischen Firmensitz können das Bild verändern und sind gesondert zu betrachten.

Erklärungspflicht ohne deutschen Lohnsteuerabzug

Führt der ausländische Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer ab, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitslohn im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbst zu erklären.

Vorauszahlungen können in solchen Fällen sinnvoll sein, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Was außerhalb unserer Befugnis liegt

Fragen der Sozialversicherung, etwa zur A1-Bescheinigung oder zur Zuordnung des Sozialversicherungssystems, gehören nicht zur steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins.

Auch das Steuerrecht des Arbeitgeberstaats können wir nicht beurteilen.

Beispiel

Beispiel: Remote-Entwicklerin mit irischem Arbeitgeber

Eine Softwareentwicklerin lebt in Berlin und arbeitet remote für ein Unternehmen mit Sitz in Irland. Der Arbeitgeber führt keine deutsche Lohnsteuer ab. Da die Tätigkeit vollständig in Deutschland ausgeübt wird, ist der Lohn hier im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären.

Häufige Fragen

Zahlt mein ausländischer Arbeitgeber automatisch deutsche Steuern?

Nicht zwingend. Häufig erfolgt kein deutscher Lohnsteuerabzug, sodass Sie selbst zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Spielt es eine Rolle, wie oft ich zum Firmensitz reise?

Ja, Reisetage ins Ausland können die Zuordnung des Besteuerungsrechts beeinflussen und sind im Einzelfall zu prüfen.

Kümmert sich lexo.tax auch um Sozialversicherungsfragen?

Nein, dazu können wir keine Beratung leisten. Hier empfiehlt sich eine gesonderte Prüfung.

Was, wenn ich zusätzlich freiberuflich tätig bin?

In diesem Fall liegt eine selbständige Einkunftsart vor, die eine Betreuung durch uns insgesamt ausschließt.

Wie vermeide ich eine hohe Nachzahlung?

Freiwillige Vorauszahlungen können sinnvoll sein. Wir besprechen dies im Rahmen der Beratung.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026