Grenzgängerregelung Deutschland–Schweiz
Grenzgänger Schweiz und Homeoffice
Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz gilt eine besondere Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen. Homeoffice-Tage und die Verständigungsvereinbarung dazu verändern die steuerliche Betrachtung zusätzlich.
Kurz gesagt
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz unterliegen der besonderen Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Homeoffice-Tage können die Grenzgängereigenschaft berühren, insbesondere im Zusammenspiel mit der sogenannten Nichtrückkehrtage-Regelung. Für leitende Angestellte kann zusätzlich die 60-Tage-Regelung relevant sein. Wir prüfen die deutsche Steuererklärung im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.
Können wir Sie beraten?
Passt grundsätzlich
Bei Arbeitslohn als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland ist eine Betreuung in der Regel möglich, sofern keine ausgeschlossenen Einkunftsarten hinzukommen.
Das übernehmen wir
- Prüfung der Grenzgängereigenschaft und der Nichtrückkehrtage
- Berücksichtigung von Homeoffice-Tagen nach der Verständigungsvereinbarung
- Prüfung der 60-Tage-Regelung für leitende Angestellte
- Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung inklusive Anlage N-Gre
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Keine Beratung zur Schweizer Quellensteuer oder Schweizer Erklärung
- Selbständige oder gewerbliche Nebentätigkeiten sind nicht beratbar
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserer Befugnis
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Klassischer Grenzgänger mit täglicher Rückkehr
Sie wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz und kehren arbeitstäglich nach Hause zurück.
Homeoffice-Tage seit der Verständigungsvereinbarung
Sie arbeiten teilweise im Homeoffice in Deutschland und teilweise in der Schweiz.
Leitende Angestellte mit 60-Tage-Regelung
Als leitende Angestellte prüfen Sie, ob die besondere 60-Tage-Regelung statt der Grenzgängerregelung greift.
Nichtrückkehrtage über der Grenze
Sie kehren an mehr als den zulässigen Tagen im Jahr nicht nach Deutschland zurück und prüfen die Auswirkungen auf die Grenzgängereigenschaft.
So funktioniert es
- 1
Grenzgängerstatus prüfen
Wir klären, ob die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung erfüllt sind.
- 2
Homeoffice-Tage dokumentieren
Wir erfassen Homeoffice- und Nichtrückkehrtage anhand Ihrer Unterlagen.
- 3
Anlage N-Gre erstellen
Wir tragen den Schweizer Arbeitslohn und die Schweizer Steuer korrekt ein.
- 4
Bescheid prüfen
Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Was wir brauchen
- Grenzgängerbescheinigung des Arbeitgebers (Formular Gre-1/Gre-2)
- Lohnausweis der Schweizer Arbeitgeberin
- Nachweis der Homeoffice-Tage
- Nachweis der Nichtrückkehrtage
- Bescheinigung über einbehaltene Schweizer Steuer
- Meldebescheinigung mit deutschem Wohnsitz
Die Grenzgängerregelung nach dem DBA D-CH
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz steht Deutschland als Wohnsitzstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu. Die Schweiz darf eine begrenzte Quellensteuer einbehalten, die auf die deutsche Steuer angerechnet wird.
Voraussetzung ist die regelmäßige Rückkehr an den Wohnsitz sowie das Nichtüberschreiten einer bestimmten Zahl an Nichtrückkehrtagen im Jahr.
Homeoffice und die Verständigungsvereinbarung
Für Homeoffice-Tage besteht zwischen Deutschland und der Schweiz eine Verständigungsvereinbarung, die regelt, wie diese Tage für die Grenzgängereigenschaft und die Aufteilung des Besteuerungsrechts zu behandeln sind.
Die konkrete Anwendung hängt von der jeweils aktuellen Fassung der Vereinbarung und der individuellen Arbeitszeitverteilung ab.
Die 60-Tage-Regelung für leitende Angestellte
Für bestimmte leitende Angestellte kann statt der Grenzgängerregelung die sogenannte 60-Tage-Regelung greifen, wenn die berufliche Tätigkeit an mehr als 60 Tagen im Jahr außerhalb des Grenzgängerstatus ausgeübt wird. Dies verändert die steuerliche Zuordnung des Arbeitslohns.
Ob diese Regelung im Einzelfall einschlägig ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der vorliegenden Unterlagen.
Beispiel
Beispiel: Grenzgänger mit zwei Homeoffice-Tagen pro Woche
Ein Arbeitnehmer wohnt im Schwarzwald und arbeitet in Basel, an zwei Tagen pro Woche im Homeoffice. Die Grenzgängerregelung bleibt grundsätzlich anwendbar, die Homeoffice-Tage werden entsprechend der Verständigungsvereinbarung berücksichtigt. Wir erstellen die deutsche Steuererklärung mit Anlage N-Gre und rechnen die einbehaltene Schweizer Steuer an.
Häufige Fragen
Wo werden Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besteuert?
Grundsätzlich in Deutschland als Wohnsitzstaat, wobei die Schweiz eine begrenzte Quellensteuer einbehalten darf, die angerechnet wird.
Wie wirken sich Homeoffice-Tage auf meinen Grenzgängerstatus aus?
Sie werden nach der geltenden Verständigungsvereinbarung berücksichtigt; die genaue Auswirkung hängt vom Einzelfall ab.
Was passiert, wenn ich zu viele Nichtrückkehrtage habe?
Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, kann die Grenzgängereigenschaft entfallen und sich die Besteuerung ändern.
Gilt für mich als leitende Angestellte die 60-Tage-Regelung?
Das ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von Ihrer Funktion und der tatsächlichen Tätigkeit ab.
Berät lexo.tax auch zur Schweizer Quellensteuer?
Nein, wir bearbeiten die deutsche Einkommensteuererklärung. Zur Schweizer Steuer selbst können wir nicht beraten.
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- Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
- Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr
Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026