Wegzug und Wohnsitzwechsel

Umzug in die Schweiz mitten im Jahr

Ziehen Sie im Laufe des Jahres in die Schweiz, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht automatisch am Umzugstag. Für den deutschen Zeitraum bleibt in der Regel eine Steuererklärung erforderlich.

Kurz gesagt

Bei einem Wegzug in die Schweiz während des Jahres besteht für die Zeit bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes regelmäßig unbeschränkte Steuerpflicht, danach kommt gegebenenfalls beschränkte Steuerpflicht in Betracht, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen. Ausländische Einkünfte nach dem Wegzug können über den Progressionsvorbehalt wirken. Wir prüfen den deutschen Teil des Jahres im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Die deutsche Erklärung für den Zeitraum bis zum Wegzug können wir in der Regel übernehmen, wenn nichtselbständige Einkünfte oder Rente vorliegen. Bei reiner beschränkter Steuerpflicht ohne qualifizierende Einkünfte ist die Beratungsbefugnis im Einzelfall zu prüfen.

Das übernehmen wir

  • Prüfung des Wegzugsdatums und der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
  • Erstellung der Steuererklärung für den unbeschränkt steuerpflichtigen Zeitraum
  • Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts für nach dem Wegzug erzielte ausländische Einkünfte
  • Bescheidprüfung und Einspruch im Rahmen der Mitgliedschaft

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Keine Beratung zur Schweizer Steuererklärung
  • Bei reiner beschränkter Steuerpflicht ohne begünstigte Einkunftsart ist eine Betreuung oft nicht möglich
  • Selbständige oder gewerbliche Einkünfte sind ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Jobwechsel in die Schweiz zur Jahresmitte

    Sie haben im Laufe des Jahres eine Stelle in der Schweiz angetreten und sind dorthin umgezogen.

  • Deutsche Immobilie nach dem Wegzug

    Nach dem Umzug in die Schweiz vermieten Sie weiterhin eine Immobilie in Deutschland.

  • Deutsche Rente neben Schweizer Wohnsitz

    Sie beziehen weiterhin eine deutsche Rente, wohnen aber seit dem Wegzug in der Schweiz.

  • Familiennachzug im Folgejahr

    Sie sind vorab in die Schweiz gezogen, Ihre Familie folgt später – der deutsche Wohnsitz endet zeitlich versetzt.

So funktioniert es

  1. 1

    Wegzugsdatum klären

    Wir bestimmen den Zeitpunkt, ab dem der deutsche Wohnsitz aufgegeben wurde.

  2. 2

    Steuerpflicht abgrenzen

    Wir trennen den unbeschränkt und den gegebenenfalls beschränkt steuerpflichtigen Zeitraum.

  3. 3

    Erklärung für den deutschen Zeitraum erstellen

    Wir erfassen die bis zum Wegzug erzielten Einkünfte vollständig.

  4. 4

    Progressionsvorbehalt berücksichtigen

    Wir tragen nach dem Wegzug erzielte ausländische Einkünfte korrekt ein.

Was wir brauchen

  • Abmeldebescheinigung der deutschen Meldebehörde
  • Arbeitsverträge aus Deutschland und der Schweiz
  • Gehaltsabrechnungen bis zum Wegzug
  • Nachweise zu Vermietungseinkünften, falls vorhanden
  • Rentenbescheide, falls vorhanden
  • Nachweis über Schweizer Einkünfte für den Progressionsvorbehalt

Vollständige Checkliste ansehen

Zwei Zeiträume, zwei steuerliche Regeln

Bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes besteht in aller Regel unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Welteinkommen. Danach kommt, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen, eine beschränkte Steuerpflicht in Betracht.

Für die Praxis bedeutet das: Der deutsche Teil des Jahres wird in der Einkommensteuererklärung erfasst, während in der Schweiz erzielte Einkünfte nach dem Wegzug für den Progressionsvorbehalt relevant sein können.

Warum das genaue Wegzugsdatum wichtig ist

Das Datum der tatsächlichen Wohnsitzaufgabe – nicht allein das Datum der Abmeldung – ist maßgeblich für die Abgrenzung der Steuerpflicht. Wird ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten, kann die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen.

Wir empfehlen, Nachweise wie Mietverträge, Abmeldebestätigungen und Arbeitsverträge sorgfältig aufzubewahren.

Grenzen der Beratung nach dem Wegzug

Für den Zeitraum nach dem Wegzug übernehmen wir ausschließlich die deutsche Erklärung, sofern inländische Einkünfte und eine begünstigte Haupteinkunftsart vorliegen. Die Schweizer Steuererklärung selbst ist nicht Teil unserer Beratungsbefugnis.

Beispiel

Beispiel: Wegzug im Juli

Ein Angestellter zieht im Juli in die Schweiz und nimmt dort eine neue Stelle an. Bis Juni war er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und erzielte Arbeitslohn. Für diesen Zeitraum erstellen wir die deutsche Einkommensteuererklärung. Der ab Juli in der Schweiz erzielte Lohn wird für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen.

Häufige Fragen

Muss ich für das ganze Jahr eine deutsche Steuererklärung abgeben?

In der Regel nur für den Zeitraum bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes, es sei denn, es bestehen danach weiterhin inländische Einkünfte.

Wird mein Schweizer Lohn nach dem Umzug in Deutschland besteuert?

Nicht direkt, er kann jedoch über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für die verbleibenden deutschen Einkünfte beeinflussen.

Was zählt als Zeitpunkt des Wegzugs?

Maßgeblich ist die tatsächliche Aufgabe des Wohnsitzes, nicht allein das Datum der Ummeldung.

Übernimmt lexo.tax auch die Schweizer Steuererklärung?

Nein, dazu beraten wir nicht. Wir bearbeiten ausschließlich den deutschen Teil des Sachverhalts.

Was, wenn ich nach dem Wegzug eine deutsche Immobilie vermiete?

Dann können weiterhin inländische Einkünfte vorliegen, die eine beschränkte Steuerpflicht und eine Erklärungspflicht auslösen.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026