Ziehen Sie im Laufe des Jahres in die Schweiz, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht automatisch am Umzugstag. Für den deutschen Zeitraum bleibt in der Regel eine Steuererklärung erforderlich.
Bei einem Wegzug in die Schweiz während des Jahres besteht für die Zeit bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes regelmäßig unbeschränkte Steuerpflicht, danach kommt gegebenenfalls beschränkte Steuerpflicht in Betracht, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen. Ausländische Einkünfte nach dem Wegzug können über den Progressionsvorbehalt wirken. Wir prüfen den deutschen Teil des Jahres im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Die deutsche Erklärung für den Zeitraum bis zum Wegzug können wir in der Regel übernehmen, wenn nichtselbständige Einkünfte oder Rente vorliegen. Bei reiner beschränkter Steuerpflicht ohne qualifizierende Einkünfte ist die Beratungsbefugnis im Einzelfall zu prüfen.
Das übernehmen wir
Prüfung des Wegzugsdatums und der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Erstellung der Steuererklärung für den unbeschränkt steuerpflichtigen Zeitraum
Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts für nach dem Wegzug erzielte ausländische Einkünfte
Bescheidprüfung und Einspruch im Rahmen der Mitgliedschaft
Grenzen der Beratungsbefugnis
Keine Beratung zur Schweizer Steuererklärung
Bei reiner beschränkter Steuerpflicht ohne begünstigte Einkunftsart ist eine Betreuung oft nicht möglich
Selbständige oder gewerbliche Einkünfte sind ausgeschlossen
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Jobwechsel in die Schweiz zur Jahresmitte
Sie haben im Laufe des Jahres eine Stelle in der Schweiz angetreten und sind dorthin umgezogen.
Deutsche Immobilie nach dem Wegzug
Nach dem Umzug in die Schweiz vermieten Sie weiterhin eine Immobilie in Deutschland.
Deutsche Rente neben Schweizer Wohnsitz
Sie beziehen weiterhin eine deutsche Rente, wohnen aber seit dem Wegzug in der Schweiz.
Familiennachzug im Folgejahr
Sie sind vorab in die Schweiz gezogen, Ihre Familie folgt später – der deutsche Wohnsitz endet zeitlich versetzt.
So funktioniert es
1
Wegzugsdatum klären
Wir bestimmen den Zeitpunkt, ab dem der deutsche Wohnsitz aufgegeben wurde.
2
Steuerpflicht abgrenzen
Wir trennen den unbeschränkt und den gegebenenfalls beschränkt steuerpflichtigen Zeitraum.
3
Erklärung für den deutschen Zeitraum erstellen
Wir erfassen die bis zum Wegzug erzielten Einkünfte vollständig.
4
Progressionsvorbehalt berücksichtigen
Wir tragen nach dem Wegzug erzielte ausländische Einkünfte korrekt ein.
Was wir brauchen
Abmeldebescheinigung der deutschen Meldebehörde
Arbeitsverträge aus Deutschland und der Schweiz
Gehaltsabrechnungen bis zum Wegzug
Nachweise zu Vermietungseinkünften, falls vorhanden
Rentenbescheide, falls vorhanden
Nachweis über Schweizer Einkünfte für den Progressionsvorbehalt
Bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes besteht in aller Regel unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Welteinkommen. Danach kommt, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen, eine beschränkte Steuerpflicht in Betracht.
Für die Praxis bedeutet das: Der deutsche Teil des Jahres wird in der Einkommensteuererklärung erfasst, während in der Schweiz erzielte Einkünfte nach dem Wegzug für den Progressionsvorbehalt relevant sein können.
Warum das genaue Wegzugsdatum wichtig ist
Das Datum der tatsächlichen Wohnsitzaufgabe – nicht allein das Datum der Abmeldung – ist maßgeblich für die Abgrenzung der Steuerpflicht. Wird ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten, kann die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen.
Wir empfehlen, Nachweise wie Mietverträge, Abmeldebestätigungen und Arbeitsverträge sorgfältig aufzubewahren.
Grenzen der Beratung nach dem Wegzug
Für den Zeitraum nach dem Wegzug übernehmen wir ausschließlich die deutsche Erklärung, sofern inländische Einkünfte und eine begünstigte Haupteinkunftsart vorliegen. Die Schweizer Steuererklärung selbst ist nicht Teil unserer Beratungsbefugnis.
Beispiel
Beispiel: Wegzug im Juli
Ein Angestellter zieht im Juli in die Schweiz und nimmt dort eine neue Stelle an. Bis Juni war er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und erzielte Arbeitslohn. Für diesen Zeitraum erstellen wir die deutsche Einkommensteuererklärung. Der ab Juli in der Schweiz erzielte Lohn wird für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt, sofern weiterhin inländische Einkünfte bestehen.
Häufige Fragen
Muss ich für das ganze Jahr eine deutsche Steuererklärung abgeben?
In der Regel nur für den Zeitraum bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes, es sei denn, es bestehen danach weiterhin inländische Einkünfte.
Wird mein Schweizer Lohn nach dem Umzug in Deutschland besteuert?
Nicht direkt, er kann jedoch über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für die verbleibenden deutschen Einkünfte beeinflussen.
Was zählt als Zeitpunkt des Wegzugs?
Maßgeblich ist die tatsächliche Aufgabe des Wohnsitzes, nicht allein das Datum der Ummeldung.
Übernimmt lexo.tax auch die Schweizer Steuererklärung?
Nein, dazu beraten wir nicht. Wir bearbeiten ausschließlich den deutschen Teil des Sachverhalts.
Was, wenn ich nach dem Wegzug eine deutsche Immobilie vermiete?
Dann können weiterhin inländische Einkünfte vorliegen, die eine beschränkte Steuerpflicht und eine Erklärungspflicht auslösen.