Wer in der Schweiz wohnt, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt, etwa aus Vermietung oder Rente, bleibt hierzulande häufig beschränkt steuerpflichtig. Die deutsche Erklärungspflicht besteht unabhängig vom Schweizer Wohnsitz fort.
Wer in der Schweiz ansässig ist und deutsche Einkünfte wie Renten, Vermietungseinnahmen oder Kapitalerträge erzielt, ist damit in Deutschland regelmäßig beschränkt steuerpflichtig. Für die deutsche Erklärung gelten besondere Regeln, etwa bei Freibeträgen. Ob wir den Fall übernehmen dürfen, hängt von der Art der Einkünfte ab, da eine Betreuung eine begünstigte Haupteinkunftsart voraussetzt. Wir prüfen dies vorab im Einzelfall.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Bei beschränkter Steuerpflicht ohne nichtselbständige Einkünfte oder Rente ist eine Betreuung durch lexo.tax oft nicht möglich. Wir empfehlen den Selbstcheck vor der Kontaktaufnahme.
Das übernehmen wir
Prüfung, ob deutsche Renten- oder Versorgungsbezüge die Beratungsbefugnis eröffnen
Erstellung der Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht im zulässigen Rahmen
Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz
Bescheidprüfung im Rahmen der Mitgliedschaft
Grenzen der Beratungsbefugnis
Reine Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte ohne begünstigte Haupteinkunftsart sind bei beschränkter Steuerpflicht oft nicht beratbar
Keine Beratung zur Schweizer Steuererklärung
Selbständige oder gewerbliche Einkünfte sind ausgeschlossen
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Deutsche Rente bei Schweizer Wohnsitz
Sie sind in die Schweiz ausgewandert und beziehen weiterhin eine gesetzliche oder betriebliche Rente aus Deutschland.
Vermietete Immobilie in Deutschland
Sie wohnen dauerhaft in der Schweiz und vermieten eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland.
Kapitalerträge aus deutschem Depot
Trotz Wohnsitz in der Schweiz halten Sie ein Wertpapierdepot bei einer deutschen Bank.
Ehemaliger Grenzgänger im Ruhestand
Nach dem Berufsleben als Grenzgänger leben Sie weiterhin in der Schweiz und beziehen eine deutsche Rente.
So funktioniert es
1
Einkunftsarten erfassen
Wir klären, welche deutschen Einkünfte Sie erzielen und ob eine begünstigte Einkunftsart vorliegt.
2
Beratungsbefugnis prüfen
Wir stellen fest, ob eine Betreuung im Rahmen von § 4 StBerG möglich ist.
3
Erklärung erstellen
Bei zulässigem Fall erstellen wir die Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht.
4
Bescheid prüfen
Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Was wir brauchen
Nachweis über den Schweizer Wohnsitz
Rentenbescheide der deutschen Rentenversicherung oder Versorgungswerke
Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen bei Vermietung
Wer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, aber weiterhin inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt, unterliegt insoweit der beschränkten Steuerpflicht.
Typische Fälle sind Vermietungseinkünfte, bestimmte Rentenbezüge und Kapitalerträge aus deutschen Quellen.
Warum die Beratungsbefugnis hier oft eingeschränkt ist
Eine Betreuung durch einen Lohnsteuerhilfeverein setzt voraus, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder qualifizierende Renten- und Versorgungsbezüge die Haupteinkunftsart bilden. Bestehen ausschließlich Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte, ist eine Beratung bei beschränkter Steuerpflicht häufig nicht möglich.
Wir prüfen jeden Fall individuell und weisen Sie transparent darauf hin, wenn eine Betreuung nicht in Betracht kommt.
Rolle des Doppelbesteuerungsabkommens
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die jeweilige Einkunftsart zusteht, etwa für Renten oder Immobilienerträge.
Zur Schweizer steuerlichen Behandlung selbst können wir keine Beratung leisten.
Für Renten aus Deutschland bei Wohnsitz in der Schweiz erklärt unser Beitrag zur grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens.
Beispiel
Beispiel: Rentnerin mit Wohnsitz in Zürich
Eine ehemalige Angestellte lebt seit ihrer Pensionierung in Zürich und bezieht eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Da die Rente als Haupteinkunftsart eine Betreuung ermöglicht, prüfen wir die beschränkte Steuerpflicht und erstellen die deutsche Steuererklärung.
Häufige Fragen
Bin ich als Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz noch in Deutschland steuerpflichtig?
Häufig ja, in Form der beschränkten Steuerpflicht für Ihre deutschen Rentenbezüge. Wir prüfen dies im Einzelfall.
Kann lexo.tax mich betreuen, wenn ich nur eine Immobilie in Deutschland vermiete?
Bei beschränkter Steuerpflicht ohne weitere begünstigte Einkünfte ist das oft nicht möglich. Nutzen Sie gerne unseren Selbstcheck.
Wie wirkt sich das DBA Deutschland–Schweiz aus?
Es regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die jeweilige Einkunftsart zusteht, etwa für Renten oder Immobilien.
Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn ich in der Schweiz lebe?
Bei inländischen Einkünften besteht regelmäßig eine Erklärungspflicht, unabhängig vom Wohnsitz.
Berät lexo.tax auch zur Schweizer Steuererklärung?
Nein, unsere Beratungsbefugnis beschränkt sich auf die deutsche Einkommensteuer.