Arbeitnehmer

Steuererklärung für Führungskräfte

Führungskräfte haben oft komplexere Gehaltsstrukturen als andere Arbeitnehmer: variable Vergütung, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge und Mitarbeiteraktien kommen häufig zusammen. Wir zeigen, welche dieser Bestandteile im Rahmen der Mitgliedschaft beratbar sind.

Kurz gesagt

Für Führungskräfte mit Arbeitslohn als Haupteinkunftsart ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein möglich, unabhängig von der Gehaltshöhe. Beratbar sind Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung, geldwerte Vorteile aus Dienstwagen oder Mitarbeiteraktien sowie Kapitalerträge. Nicht beratbar sind eigene gewerbliche Beteiligungen oder selbständige Nebentätigkeiten. Wer zusätzlich vermietet, profitiert ab September 2026 vom Wegfall der bisherigen Einnahmegrenze bei Vermietungseinkünften.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar für den Arbeitslohn und begleitende Kapital- und Vermietungseinkünfte, nicht für gewerbliche Nebentätigkeiten.

Das übernehmen wir

  • Werbungskosten wie Fahrtkosten, Fortbildungen und Arbeitsmittel
  • Doppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit an mehreren Standorten
  • Geldwerter Vorteil aus Dienstwagen und Mitarbeiteraktien nach § 19a EStG
  • Kapitalerträge aus Depots in der Anlage KAP

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Eigene gewerbliche Beteiligungen oder Geschäftsführergehälter aus eigener Firma sind nicht beratbar
  • Selbständige Nebentätigkeiten fallen nicht unter die Beratungsbefugnis
  • Umsatzsteuerliche Fragen sind ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Dienstwagen und geldwerter Vorteil

    Die private Nutzung eines Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert und in der Erklärung korrekt berücksichtigt.

  • Doppelte Haushaltsführung

    Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.

  • Mitarbeiteraktien und RSU

    Der geldwerte Vorteil aus Aktienprogrammen wird zum Zuflusszeitpunkt als Arbeitslohn erfasst.

  • Homeoffice-Anteil

    Tage im Homeoffice können über die Homeoffice-Pauschale berücksichtigt werden.

So funktioniert es

  1. 1

    Unterlagen sichten

    Wir sichten Gehaltsabrechnungen, Zusatzvereinbarungen und Depotauszüge.

  2. 2

    Werbungskosten erfassen

    Berufsbedingte Kosten wie Fahrten, Fortbildung und Arbeitsmittel werden zusammengestellt.

  3. 3

    Sonderfälle klären

    Dienstwagen, Aktienprogramme und doppelte Haushaltsführung werden gesondert geprüft.

  4. 4

    Erklärung abgeben und Bescheid prüfen

    Nach Abgabe prüfen wir den Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen
  • Nachweise zum Dienstwagen
  • Unterlagen zu Mitarbeiteraktien oder RSU-Plänen
  • Nachweise zur doppelten Haushaltsführung
  • Depotauszüge und Erträgnisaufstellungen
  • Belege zu Fortbildungskosten

Vollständige Checkliste ansehen

Typische Gehaltsbestandteile von Führungskräften

Neben dem Grundgehalt erhalten Führungskräfte häufig variable Vergütung, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder Mitarbeiteraktien. Jeder dieser Bestandteile hat eigene steuerliche Regeln.

Der geldwerte Vorteil aus einem Dienstwagen oder aus Mitarbeiteraktien nach § 19a EStG wird als Arbeitslohn erfasst und fließt in die Steuererklärung ein.

Werbungskosten gezielt nutzen

Kosten für Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeitsstätte und die Homeoffice-Pauschale mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Gerade bei Führungspositionen mit Reisetätigkeit oder Zweitwohnsitz lohnt sich eine sorgfältige Erfassung.

Auch die doppelte Haushaltsführung ist ein häufiges Thema, etwa wenn eine Position an einem anderen Standort übernommen wird.

Grenzen der Beratungsbefugnis

Sobald neben dem Arbeitsverhältnis eine eigene gewerbliche Tätigkeit oder Beteiligung besteht, ist eine Beratung im Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für selbständige Nebeneinkünfte.

Reine Kapitalerträge und, ab September 2026, Vermietungseinkünfte ohne bisherige Einnahmegrenze bleiben dagegen im Rahmen der Mitgliedschaft beratbar.

Beispiel

Beispiel: Bereichsleiter mit Dienstwagen und Aktienprogramm

Ein Bereichsleiter nutzt einen Dienstwagen privat und erhält jährlich Mitarbeiteraktien. Beide Vorteile werden als Arbeitslohn erfasst und gemeinsam mit den Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt.

Häufige Fragen

Können Führungskräfte trotz hohem Gehalt Mitglied werden?

Ja, entscheidend ist die Art der Einkünfte und nicht die Höhe des Gehalts.

Wird der Dienstwagen berücksichtigt?

Ja, der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird als Teil des Arbeitslohns erfasst.

Wie werden Mitarbeiteraktien behandelt?

Der geldwerte Vorteil wird zum Zuflusszeitpunkt als Arbeitslohn versteuert, ein späterer Verkauf als Kapitalertrag.

Was ist mit doppelter Haushaltsführung?

Kosten für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Was ist nicht beratbar?

Eigene gewerbliche Beteiligungen oder selbständige Nebentätigkeiten fallen nicht unter die Beratungsbefugnis.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026