Vermietung
Vermietung an Angehörige richtig erklären
Wird eine Wohnung an Kinder, Eltern oder andere nahe Angehörige vermietet, prüft das Finanzamt besonders genau, ob die Miete und die Vertragsgestaltung einem Fremdvergleich standhalten.
Kurz gesagt
Bei Vermietung an Angehörige ist der volle Werbungskostenabzug möglich, wenn die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt und der Mietvertrag wie unter fremden Dritten üblich durchgeführt wird. Liegt die Miete darunter, werden die Werbungskosten anteilig gekürzt. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf diese Fälle beraten, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Vermietung an Angehörige einem Fremdvergleich standhält.
Das übernehmen wir
- Prüfung der 66 %-Grenze anhand der ortsüblichen Miete
- Beurteilung der Vertragsgestaltung im Fremdvergleich
- Berechnung der anteiligen Werbungskosten bei verbilligter Miete
- Erstellung der Anlage V für die vermietete Wohnung
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Die Ermittlung der ortsüblichen Miete selbst, etwa durch ein Gutachten, erfolgt nicht durch uns
- Gewerbliche Vermietungsverhältnisse an Angehörige sind nicht beratbar
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Wohnung an das eigene Kind vermietet
Vermietung zu einer Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Vermietung an die Eltern zu voller Miete
Vollständige ortsübliche Miete wird gezahlt, Fremdvergleich soll dokumentiert werden.
Unsicherheit über die ortsübliche Vergleichsmiete
Es ist unklar, welche Miete für die Wohnung ortsüblich wäre.
Vermietung an Angehörige mit unregelmäßiger Mietzahlung
Miete wird nicht regelmäßig überwiesen, Fremdüblichkeit ist fraglich.
So funktioniert es
- 1
Mitgliedschaft
Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
- 2
Unterlagen
Mietvertrag, Mietzahlungen und Vergleichswerte zur ortsüblichen Miete hochladen.
- 3
Erstellung & Abgabe
Wir prüfen die 66 %-Grenze und erstellen die Anlage V entsprechend.
- 4
Bescheidprüfung
Der Bescheid wird geprüft, insbesondere bei Rückfragen zur Vermietung an Angehörige.
Was wir brauchen
- Mietvertrag mit dem Angehörigen
- Nachweise über tatsächliche Mietzahlungen
- Vergleichswerte zur ortsüblichen Miete, etwa aus einem Mietspiegel
- Nebenkostenabrechnungen
- Kontoauszüge zur regelmäßigen Mietzahlung
- Nachweise zu Werbungskosten der Wohnung
Die 66 %-Grenze
Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, können die Werbungskosten in voller Höhe abgezogen werden. Liegt die Miete darunter, werden die Werbungskosten nur anteilig entsprechend dem Verhältnis von vereinbarter zu ortsüblicher Miete berücksichtigt.
Fremdvergleich bei der Vertragsgestaltung
Neben der Miethöhe prüft das Finanzamt, ob der Mietvertrag wie unter fremden Dritten üblich abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wird. Dazu gehören eine regelmäßige Mietzahlung und übliche Vertragsbedingungen.
Was in der Praxis zu beachten ist
Die ortsübliche Miete lässt sich häufig anhand eines örtlichen Mietspiegels oder vergleichbarer Angebote einschätzen. Eine sorgfältige Dokumentation der Miethöhe und der Zahlungen erleichtert die spätere Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.
Beispiel
Beispiel: Vermietung an das eigene Kind
Eine Wohnung mit einer ortsüblichen Miete von 800 € wird für 600 € an das eigene Kind vermietet. Da die vereinbarte Miete mehr als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete liegt?
In diesem Fall werden die Werbungskosten nur anteilig entsprechend dem Verhältnis von vereinbarter zu ortsüblicher Miete berücksichtigt.
Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete heraus?
Anhaltspunkte liefern örtliche Mietspiegel oder vergleichbare Mietangebote in der Umgebung.
Muss der Mietvertrag mit Angehörigen schriftlich sein?
Ein schriftlicher Mietvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber den Nachweis der Fremdüblichkeit erheblich.
Wird jede Vermietung an Angehörige besonders geprüft?
Das Finanzamt prüft solche Verträge häufig genauer als Vermietungen an fremde Dritte, insbesondere Miethöhe und tatsächliche Durchführung.
Gilt die 66 %-Grenze auch bei Vermietung an entfernte Verwandte?
Die Grenze gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad für alle verbilligten Vermietungen, bei nahen Angehörigen wird die Fremdüblichkeit jedoch besonders genau geprüft.
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Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026